Unterrichtsentgelte
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Städtische Musikschule Solingen GmbH
(Gültig ab: 1. August 2023)
Neue Unterrichtsentgelte ab 1. August 2023 hier als PDF-Datei
1.) Grundbereich
Babygarten (0-18 Monate, mit Begleitung) | 110,00 € pro Kurs (halbjähriger Kurs) |
Musikflöhe (18-36 Monate, mit Begleitung) | 110,00 € pro Kurs (halbjähriger Kurs) |
Musikmäuse (3-4 Jahre, mit Begleitung) | 110,00 € pro Kurs (halbjähriger Kurs) |
Musikalische Früherziehung MFE I bzw. MFE II (4 bzw. 5 Jahre) | 18,50 € mtl. (zweijähriger Kurs) |
Elementares Musizieren mit der Blockflöte (5-6 Jahre) | 26,00 € mtl. (einjähriger Kurs) |
Instrumentenkarussell (6-10 Jahre) | 153,50 € pro Kurs (halbjähriger Kurs) |
2.) Instrumental-/Vokalunterricht für Kinder und Jugendliche
Einzelunterricht 30 Minuten | 64,50 € mtl. |
Einzelunterricht 45 Minuten | 92,50 € mtl. |
2er Gruppe 30 Minuten | 37,50 € mtl. |
2er Gruppe 45 Minuten | 50,00 € mtl. |
3.) Instrumental-/Vokalunterricht für Erwachsene*
Einzelunterricht 30 Minuten | 81,00 € mtl. |
Einzelunterricht 45 Minuten | 111,00 € mtl. |
Einzelunterricht 45 Minuten, 14-täglich | 67,50 € mtl. |
2er Gruppe 45 Minuten | 67,50 € mtl. |
*Bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren gelten bei Vorlage entsprechender Schul-/Studiums-/Ausbildungsnachweise die Kinder- und Jugendtarife und ermäßigt sich das Entgelt für den Einzelunterricht 45 Minuten, 14-täglich auf 50,50 €.
4.) Zehnerkarten für Erwachsene*
10er Karte Einzelunterricht 30 Minuten | 258,00 € |
10er Karte Einzelunterricht 45 Minuten | 381,50 € |
*Zehnerkarten sind 6 Monate ab Kaufdatum gültig. Bis zum Alter von einschl. 25 Jahren ermäßigt sich das Entgelt bei Vorlage entsprechender Schul-/Studiums-/Ausbildungsnachweise auf 194,00/286,00 €
5.) Ensemble- und Musiktheorieunterricht
Ensemble „Saitenholz“ | 10,50 € pro Monat |
Big Band „Kotten Klub“ | 17,00 € pro Monat |
Popchor | 27,00 € pro Monat |
Rock 60 Band | 56,00 € pro Monat |
Sonstiger Ensembleunterricht ohne sonstige Belegung | 8,00 € pro Monat |
Musiktheorieunterricht ohne sonstige Belegung | 8,00 € pro Monat |
6.) Instrumentennutzung und -miete
Nutzung eines musikschuleigenen Instruments im Unterricht | 3,00 € mtl. |
Miete eines musikschuleigenen Instruments | 15,00 € mtl. |
7.) Schulkooperationen
Schulchor | 8,00 € mtl. (einjähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
JeKi MGA (Musikalische Grundausbildung) | 18,00 € mtl. (einjähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
JeKi Instrumental** | 24,00 € mtl. (einjähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
JeKits Singen* | 6,50 € mtl. (einjähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
Streicherklasse | 28,50 € mtl. (zweijähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
Bläserklasse | 32,00 € mtl. (zweijähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
Blockflötenkurs Andrews Advent-Grundschule | 21,50 € mtl. (halbjähriger Kurs, Start August/Februar) |
Dezentraler Gruppenunterricht** Dezentraler Gruppenunterricht Geschwister-Scholl-Schule |
33,00 € mtl. (einjähriger Kurs, Start nach den Sommerferien) |
*Änderungen der JeKits-Entgelte vorbehaltlich der Bestimmungen des JeKits-Programms. **Bei Gruppen von mindestens 3 Schüler:innen beträgt die Unterrichtsdauer 45 Minuten, bei 2 Schüler:innen 30 Minuten, bei einem:einer Schüler:in 20 Minuten. Weitere Angebote sind möglich bei Aufnahme neuer Kooperationen.
8.) Ermäßigungen
Sozialermäßigung:
Inhaber:innen des Solingen-Passes erhalten bei gleichzeitiger Vorlage eines Antrags auf das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. bei Nachweis, dass bzw. inwieweit BuT-Mittel bereits für andere Zwecke eingesetzt werden, bei Belegung aus Position 7 der Entgeltübersicht mit Ausnahme des Angebots „Dezentraler Gruppenunterricht“ eine 100%ige Ermäßigung, die innerhalb eines Schuljahres auch bis zu 3 Monate rückwirkend gewährt werden kann. Inhaber:innen des Solingen-Passes erhalten bei Belegung aus Position 2 der Entgeltübersicht eine 25%ige Ermäßigung nachrangig zur vorgenannten Gruppe und zusätzlich zu etwaigen BuT-Mitteln, wenn und soweit noch Mittel aus dem Erstattungskontingent der Musikschule vorhanden sind. Darüber hinaus gehende Ermäßigungen im JeKits-Programm richten sich nach den Bestimmungen des JeKits-Programms.
Mehrfächerermäßigung:
Bei Belegung von zwei und mehr Instrumental-/Vokalfächern der Positionen 2 und 3 der Entgeltübersicht durch einen:eine Schüler:in wird das Entgelt für das Fach mit dem geringsten Entgelt um 25% ermäßigt. Belegt ein:e Schüler:in parallel zu den Angeboten „JeKi instrumental und Ikarus Weyer“, „Streicherklasse“ oder „Bläserklasse“ einen Einzelunterricht aus der Position 2 der Entgeltübersicht im gleichen Instrument, entfällt das Entgelt aus Position 7 der Entgeltübersicht. Belegt ein:e Schüler:in zusätzlich zum Angebot „Popchor“ einen Einzelunterricht aus der Position 2 oder 3 der Entgeltübersicht, ermäßigt sich das Entgelt des Angebots „Popchor“ um 50%. Erwirbt ein:e Schüler:in zusätzlich zum Angebot „Rock 60 Band“ eine „Zehnerkarte Einzelunterricht 30 Minuten“, ermäßigt sich das Entgelt der „Zehnerkarte Einzelunterricht 30 Minuten“ um 30%.
Familienermäßigung:
Erhalten mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder einer Familie gleichzeitig Instrumental-/Vokalunterricht der Positionen 2 und 3 sowie des Angebots „Dezentraler Gruppenunterricht“ aus der Position 7 der Entgeltübersicht, ermäßigt sich das Entgelt für das zweite angemeldete Familienmitglied um 15%, für das dritte und folgende um 25%. Erhalten mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder einer Familie gleichzeitig JeKits-Unterricht, ermäßigt sich das Entgelt, vorbehaltlich der Bestimmungen des JeKits-Programms, für das zweite und jedes weitere Familienmitglied auf 50%.
Anschlussermäßigung:
Wird für einen:eine Schüler:in direkt nach Abschluss der Angebote „Musikalische Früherziehung“, „Instrumentenkarussell“, „JeKi instrumental und Ikarus Weyer“, „Streicherklasse“, „Bläserklasse“ oder „Blockflötenkurs Advent-Grundschule“ ein Vertrag aus der Position 2 der Entgeltübersicht abgeschlossen, ermäßigt sich das Entgelt für die ersten sechs Monate um 30%. Während der Inanspruchnahme dieser Ermäßigung kann der:die betreffende Schüler:in keine weiteren Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Unterrichtsangebote der Städtischen Musikschule Solingen GmbH
– im Folgenden Musikschule genannt – (Stand: 01.08.2023)
§ 1 Schuljahr, Entgelte, Vertragsabschluss und -abwicklung
- Das Schuljahr der Musikschule beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
- Die Musikschule erhebt Entgelte für die Teilnahme am Unterricht und die Vermietung bzw. Nutzung schuleigener Instrumente.
- Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der jeweils gültigen Entgeltübersicht, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Die mit „mtl.“ gekennzeichneten Entgelte verstehen sich als monatliche Raten eines Jahresentgelts und sind bei unterjähriger Unterrichtsaufnahme anteilig zu entrichten.
- Unterrichtsverträge entstehen durch Angebot – dies ist die verbindliche und vollständig ausgefüllte Anmeldung, an die die Schüler:innen bzw. deren Eltern sich drei Monate nach Eingang der Anmeldung in der Musikschule binden – und Annahme – dies ist die Zuteilung des:der Schülers:Schülerin bzw. zu einer Lehrkraft innerhalb des in der Anmeldung genannten Zeitfensters.
- Die Rechnungen werden zu Beginn des Vertragsverhältnisses, zu jeder Vertragsänderung und zu Beginn eines Schuljahres per Mail zugesendet. Die Vertragspartner:innen sind verpflichtet, etwaige Änderungen unaufgefordert gegenüber dem Sekretariat bekanntzugeben.
- Die Kurs-Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
- Die monatlichen Entgelte sind bis zum 5. eines jeden Monats per Einzugsermächtigung zu zahlen.
- Wird das Entgelt zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht gezahlt, besteht kein Anspruch auf die jeweilige Leistung. Die Kosten für etwaige Rücklastschriften und Mahnverfahren trägt der:die Entgeltschuldner:in.
- Nichterscheinen zum Unterricht entbindet nicht von der Entgeltpflicht. Versäumt ein:e Schüler:in den Unterricht, so hat er:sie keinen Anspruch darauf, dass der Unterricht nachgeholt wird.
- Während der gesetzlichen Schulferien der allgemeinbildenden Schulen und der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie an Rosenmontag findet kein Unterricht statt.
- Der Unterricht darf während des Schuljahres dreimal aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat (z.B. Erkrankung der Lehrkraft), sowie ein weiteres Mal wegen Fortbildung der Lehrkraft ausfallen. Bei darüberhinausgehenden Ausfällen wird das Entgelt anteilig erstattet. Für die Erstattung ist ein schriftlicher, formloser Antrag erforderlich, der der Musikschule spätestens am ersten Tag der nordrhein-westfälischen Sommerferien vorliegen muss. Ausfälle von bis zu drei bzw. vier Stunden pro Schuljahr sind im Jahresentgelt bereits berücksichtigt.
- In Ausnahmefällen wie behördlicher Schließung bzw. Einschränkung des Musikschulbetriebs, höherer Gewalt wie Unwetterwarnungen oder besonderer persönlicher Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht in den Positionen 2, 3 und 4 der Entgeltübersicht durch den Einsatz digitaler Medien via Internet durchgeführt (Online-Unterricht). Gruppenunterricht wird in geeigneter Form wie Einzelunterricht bei entsprechend verkürzter Unterrichtsdauer durchgeführt. Diese Vereinbarung kann bei Eintritt des Ausnahmefalls jederzeit schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Soweit die Teilnahme am Unterricht juristisch einen Impfstatus voraussetzt (z.B. Masern, Corona), sind die Schüler:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen verpflichtet, die entsprechenden Daten unverzüglich beizubringen.
- Entgelterhöhungen werden spätestens einen Monat vor dem Termin der Entgelterhöhung von der Musikschule bekannt gegeben. Für diesen Fall wird ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung eingeräumt.
§ 2 Vertragslaufzeit, Kündigung, Aufsichtspflicht der Eltern
- Für die mit „mtl.“ gekennzeichneten Entgelte der Positionen 2, 3, 5 und 6 der Entgeltübersicht werden Unterrichts- bzw. Nutzungs-/ Mietverträge mit der Dauer von einem Jahr abgeschlossen, die sich nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit verlängern und dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden können. Instrumentenmieten können auch im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag über die Nutzung eines musikschuleigenen Instruments endet automatisch mit dem Ende des dazugehörigen Unterrichtsvertrags.
- Für den Kurs „Musikalische Früherziehung“ wird sowohl für den MFE I- als auch für den MFE II-Kurs ein Unterrichtsvertrag mit einer Dauer von einem Jahr geschlossen. Der MFE I-Kurs verlängert sich – bei Nichtkündigung nach entsprechender Elterninformation zum 31.05. eines jeden Jahres – um ein weiteres Jahr auf den MFE II-Kurs und endet mit Ablauf des MFE II-Kurses. Sollte die Mindestanzahl von 7 Kindern im MFE II-Kurs nicht erreicht werden, wird die Unterrichtsdauer auf 30 Minuten verkürzt. Für den Kurs „Elementares Musizieren mit der Blockflöte“ wird ein Unterrichtsvertrag mit einer Dauer von einem Jahr geschlossen.
- Für den Kurs „MGA“ wird ein Unterrichtsvertrag mit einer Dauer von einem Schuljahr abgeschlossen. Für die Streicher- und Bläserklassen wird ein Unterrichtsvertrag mit der Dauer von zwei Schuljahren abgeschlossen. Für die Kurse „JeKits Singen“ und „Schulchor“ wird ein Unterrichtsvertrag mit einer Dauer von einem Schuljahr abgeschlossen, der sich nach Ablauf des ersten Jahres auf unbestimmte Zeit verlängert, dann jeder Zeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden kann und mit Ablauf der Grundschulzeit des Kindes endet. Für den Blockflötenkurs an der Andrews Advent-Grundschule wird ein Unterrichtsvertrag mit einer Dauer von einem Schulhalbjahr geschlossen, der sich nach Ablauf des ersten Halbjahres auf unbestimmte Zeit verlängert, dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden kann und der mit Ablauf der Grundschulzeit des Kindes endet. Für die Kurse „JeKi instrumental“ und Ikarus Weyer sowie „Dezentraler Gruppenunterricht“ wird ein jeweils einjähriger Unterrichtsvertrag geschlossen, der sich – bei Nichtkündigung nach entsprechender Elterninformation zum 31.05. jeden Jahres um ein weiteres Schuljahr verlängert und mit Ablauf der Grundschulzeit des Kindes endet.
- Alle Verträge der Positionen 2 und 3 sowie der Position 1 der Entgeltübersicht mit Ausnahme des Instrumentenkarussells sowie der MGA-Kurse der Position 7 können in den ersten beiden Monaten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Wechsel der Lehrkraft, des Tarifs oder Umzug des:der Schülers:in an eine mehr als 25 km vom Unterrichtsort entfernte Adresse bleibt unberührt.
- Die Eltern bzw. deren Vertreter:innen sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen des Lehrpersonals zu beaufsichtigen und nach Beendigung des Unterrichts pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht der Kinder über die Unterrichtszeit hinaus durch die Musikschule nicht gewährleistet werden kann.
§ 3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird dem Auslegungssinn nach durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.